Was Sie wissen sollten

Alle kassenzahnärztliche Versorgungspraxen bieten Ihnen eine möglichst umfassende und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene ambulante zahnärztliche Versorgung.

Viele Beschwerden können bereits unmittelbar beim ersten Besuch von Mobilodent(R) behandelt werden.

Die Behandlung wird dabei individuell mit dem Patienten festgelegt und – sofern gewünscht oder notwendig – zusätzlich mit den Angehörigen oder einem Betreuer.

Für eine aufsuchende Behandlung benötigt die Zahnarztpraxis immer eine Anmeldung. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der Pflegeeinrichtung in Verbindung.

Damit eine Behandlung möglich wird und mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann, ist ein Kooperationsvertrag notwendig. Dieser wird von der kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt und kann hier abgerufen werden.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass die freie Zahnarztwahl jederzeit bestehen bleibt.